Berufskraftfahrer steuern beruflich Kraftfahrzeuge. Der übliche Sprachgebrauch verwendet statt der eigentlichen Berufsbezeichnung vorwiegend entsprechend der konkreten Tätigkeit die Begriffe Busfahrer und Lastwagenfahrer.
Berufskraftfahrer arbeiten bei Verkehrsunternehmen und Speditionen, des Weiteren beschäftigen Unternehmen mit eigenem Fuhrpark Kraftfahrer oder Chauffeure. Die Arbeitszeiten richten sich nach der Tätigkeit als Kraftfahrer im Nahverkehr oder als Kraftfahrer im Fernverkehr. Während Mitarbeiter im Nahverkehr üblicherweise täglich nach der Arbeit nach Hause fahren, übernachten ihre im Fernverkehr eingesetzten Kollegen regelmäßig auf ihren Touren. Der Fernverkehr umfasst im Bereich der Personenbeförderung überwiegend das Fahren von Reisebussen und im Güterverkehr den Transport von Waren über weite Entfernungen, die einzelnen Fahrten führen häufig auch ins Ausland. Der Nahverkehr umfasst bei Busfahrern sowohl den Linienverkehr als auch Ausflugsfahrten im Tagesverkehr und im Güterverkehr die Feinverteilung oder Auslieferung von Waren im Umkreis des Einsatzortes. Busunternehmen setzen ihre Fahrer oft sowohl im Nahverkehr als auch im Fernverkehr ein, während die meisten Speditionen Mitarbeiter konkret für einen Bereich einstellen. Die nicht nur umgangssprachliche, sondern auch von den entsprechenden Arbeitnehmern selbst verwendete Bezeichnung Trucker bezieht sich überwiegend auf Lastwagenfahrer im Fernverkehr. Die weibliche Berufsbezeichnung lautet Berufskraftfahrerin.
Berufskraftfahrer steuern ihr Fahrzeug nicht nur, sondern sind auch für dessen Sicherheit verantwortlich. In welchem Umfang sie die Reinigung sowie das Beladen und Entladen des Fahrzeuges vornehmen, richtet sich nach dem konkreten Arbeitsvertrag des Berufskraftfahrers.

