Der Einzelhandelskaufmann oder Kaufmann im Einzelhandel ist insbesondere im Umgang mit Kunden als auch mit Waren tätig. Dabei ist er Ansprechpartner für Kunden, berät diese und verkauft seine Waren. Zu seinen Tätigkeiten gehören weiterhin Warenbestellung, -annahme und -prüfung. Einzelhandelskaufmänner/Einzelhandelskauffrauen kennen sich ausgezeichnet mit ihrem Sortiment aus und führen gestalterische Maßnahmen zur Verkaufsförderung durch. Dazu gehören sowohl Sortiments- als auch Verkaufsraumgestaltung. Einzelhandelskaufleute können in Fachgeschäften, Fachmärkten oder Filialen tätig sein und sowohl im Verkaufsraum als auch im Büro oder im Lager beschäftigt werden.
Um in diesem Beruf tätig werden zu können, muss man eine dreijährige, in der Regel duale, Ausbildung absolvieren, in der man die wichtigsten Grundlagen, wie Kundenservice, Warenpräsentation und Umgang mit Waren beigebracht bekommt. Dabei erfolgt keine Spezialisierung auf einen bestimmten Wirtschaftszweig. Auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind unabdingbar, da Kaufleute im Einzelhandel ebenso für Belegkontrolle, Preiskalkulation und Personalwirtschaft zuständig sind.
Berufsalternativen können Fachverkäufer in jeder Branche, Verkaufsberater oder Kaufmann im Groß- und Einzelhandel sein.