Die Ausbildung zum Gebäudereiniger dauert drei Jahre, während dieser Zeit arbeitet der Auszubildende sowohl im Bereich der Innenreinigung als auch auf dem Gebiet der Fassadenreinigung. Auf Grund der Tätigkeit im Außenbereich ist Schwindelfreiheit erforderlich. Einige Unternehmen haben sich auf die Innenreinigung oder auf die Außenreinigung spezialisiert, diese kooperieren im Rahmen der Lehrlingsausbildung mit anderen Betrieben, damit ihre Auszubildenden beide Bereiche kennen lernen. Neben den praktischen Tätigkeiten umfasst die Ausbildung zur Gebäudereinigerin eine umfassende Einführung in Reinigungsmittelkunde und in die betriebliche Kalkulation, so dass sie auch eigenständig Angebote erstellen kann. Im späteren Berufsleben arbeiten ausgebildete Gebäudereiniger überwiegend im Außenbereich, da die meisten Unternehmen für die als weniger anspruchsvoll angesehene Innenreinigung bevorzugt angelernte Reinigungskräfte einsetzen. In der Innenreinigung arbeiten ausgebildete Gebäudereiniger eher in Backoffice-Bereichen wie der Personaleinsatzplanung oder auch in der Qualitätskontrolle. Die Arbeitszeiten sind im Bereich der Außenreinigung ebenfalls günstiger als bei der Raumpflege, da Fassaden auch geputzt werden können, während das entsprechende Gebäude genutzt wird.
Ein Gebäudereiniger kann sich gleich nach der Gesellenprüfung auf die Meisterprüfung vorbereiten, der Meisterbrief ist aber nicht mehr zwingende Voraussetzung für die Eröffnung eines eigenen Gebäudereinigungsunternehmens. Eine beliebte Spezialisierung ist die Tätigkeit des Fensterreinigers. Weitere Spezialisierungsmöglichkeiten bieten Tätigkeiten als Schädlingsbekämpfer und in der Bauendreinigung. Eine angesichts weniger benötigter Fachfirmen in der Öffentlichkeit überdurchschnittlich bekanntes Spezialgebiet ist die Tatortreinigung. Für Studiengänge der Fachrichtungen Hygiene und Facility Management lassen die meisten Fachhochschulen ausgebildete Gebäudereiniger auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife zu, in jedem Fall gilt der Meisterbrief als Fachhochschulzugangsberechtigung.
