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Sachbearbeiter (m/w/d) - Insolvenz

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Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) Litigation 19.03.2026

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Fremdsprachenkorrespondentin (m/w/d) Corporate M&A 19.03.2026

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Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) Arbeitsrecht 19.03.2026

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Ihre Karriere bei Aon - Teamassistenz Backoffice (m/w/d)

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Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) Dispute Resol 19.03.2026

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ReNo / Notarfachangest. / Notarfachwirte (m/w/d) 19.03.2026

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Kreditsachbearbeiter (m/w/d) - Köln

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Büromanagerin Notariat | ReNo Fachangestellte (gn)

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Notar

Notar

Ein Notar ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften vornimmt. Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. Dabei ist er zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet. Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf die Rechtsgebiete Grundstücksrecht, Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht. Der Notar zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass einige Verträge ohne seine Zustimmung überhaupt keine Gültigkeit erlangen, so dass er sich zu einer wichtigen Notwendigkeit entwickelt. Es gibt aber auch Verträge, die nicht zwingend beurkundet werden müssen und die dann einer sogenannten Freiwilligkeit unterliegen.
Der Notar ist in Deutschland als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig.
Der Notar ist, obwohl er ein öffentliches Amt ausübt, mit Ausnahme des badischen Amtsnotars und des württembergischen Bezirksnotars ein freier Beruf. Er übt kein Gewerbe aus.
Das Berufsrecht der Notare ist bundeseinheitlich in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt. Notare müssen unabhängig und unparteiisch sein und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Sie unterstehen der staatlichen Aufsicht durch die Landesjustizverwaltung.
Des Weiteren ist es gut zu wissen, dass der Notar auf Lebenszeit bestellt wird. Mit Vollendung seines 70. Lebensjahres tritt er dann in den Ruhestand. Die Amtsbezeichnung „Notarin“ beziehungsweise „Notar“ ist unter anderem auch gesetzlich geschützt.

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