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Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Arzthelfer/ Medizinische Fachangestellte (m/w/d) für den Bereich der elektiven Aufnahme Ambulanz (X-Haus)
(für 30 Wochenstunden)
Das Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg ist das größte Schwerpunktkrankenhaus der Region. Mit mehr als 2.500 Mitarbeiter*innen versorgen wir jährlich circa 26.000 stationäre Patienten*innen. Als Trägerin der Medizinischen Hochschule Brandenburg, die wie keine andere Universität für innovative Lehrkonzepte und fachübergreifende, multidisziplinäre Lehre und Forschung steht, unterstützen wir die Ausbildung junger Ärzt*innen im Land und prägen so in 21 Fachdisziplinen die Medizin von morgen.
Wir erwarten:
  • eine Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (m/w/d) bzw. zum Arzthelfer (m/w/d)
  • eine teamorientierte Zusammenarbeit aller am Behandlungsprozess beteiligten Berufsgruppen
  • Empathie, Freundlichkeit, Flexibilität und großes Verständnis für die Bedürfnisse der Patienten
  • ein freundliches Auftreten mit Kommunikationsgeschick
  • EDV-Kenntnisse
Wir bieten Ihnen:
  • modern ausgestattete Arbeitsräume
  • ein motiviertes und kompetentes Team mit angenehmer Arbeitsatmosphäre
  • Eingruppierung nach Tarifvertrag
  • einen sicheren Arbeitsplatz in einem zukunftsorientierten Unternehmen
  • eine strukturierte Einarbeitung, viel Gestaltungsspielraum
  • gezielte Fortbildungsmöglichkeiten zum Ausbau Ihrer Fähigkeiten
  • gute Verkehrsanbindung und Parkmöglichkeiten
  • eine konzernbetriebene Kita
Ihr Aufgabengebiet:
  • Durchführung und Assistenz bei folgenden Untersuchungen:
    • EKG
    • Blutentnahme
    • Urinentnahme
    • Flexülen legen
    • Nachsorge
  • Erfassung von Patientendaten in PC-gestützten Programmen

Bei Rückfragen steht Ihnen die Leiterin Frau Nadine Weschenfelder-Felder unter Tel: 03391 39-4541 sehr gern zur Verfügung.

Wir freuen wir uns auf Ihre Bewerbung auf elektronischem Weg!

PRO Klinik Holding GmbH | Personalwesen | Fehrbelliner Str. 38 | 16816 Neuruppin | personalabteilung@pro-klinik-holding.de
Bewerbungskosten (Bescheinigungen, Atteste, Fahrtkosten, Übernachtungskosten etc.) werden nicht erstattet.
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