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Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Mitarbeiter (m/w/d) als
Sterilisationsassistent*in
in Voll- oder Teilzeit.
Das Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg ist Schwerpunktversorger und Universitätsklinikum der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane. Mehr als 2.500 Mitarbeiter setzen sich in den Ruppiner Kliniken jährlich für die Versorgung von 25.000 stationären Patienten ein und prägen in 21 Fachdisziplinen die Medizin von morgen.
Wir bieten:
  • selbständiges, kreatives und verantwortungsvolles Arbeiten in einem aufgeschlossenen und motivierten Team
  • eigenverantwortliche Tätigkeit
  • Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung
  • Eingruppierung Tarifvertrag
  • 30 Tage Urlaub
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
  • Sicherstellung der Sterilgutversorgung für alle Kunden
  • Aufbereitung von Medizinprodukten unter Einhaltung aller Hygienestandards
  • Bedienung der Reinigungs- und Sterilisationsautomaten
  • Freigabe des Sterilgutes mit Chargendokumenten
 
Das bringen Sie mit:
  • abgeschlossenen Lehrgang Fachkunde I zum technischen Sterilisationsassistenten (m/w/d) oder die Bereitschaft, den Lehrgang zu absolvieren
  • Berufserfahrung im medizinischen Umfeld oder im Bereich der Aufbereitung von Sterilgut
  • Bereitschaft zur Schichtarbeit (Früh- und Spätdienst sowie Rufbereitschaft)
  • eigenverantwortliches Arbeiten, Belastbarkeit und Flexibilität
  • EDV-Grundverständnis, Flexibilität und Qualitätsbewusstsein
Wenn Sie Freude am Umgang mit Menschen haben, sich schnell in neue Situationen einfinden, dann bewerben Sie sich gerne bei uns. Sie sind herzlich willkommen.
 
Falls Sie noch zögern oder Fragen haben, dann rufen Sie uns an!
Unsere Pflegedirektorin, Frau Rita Hemkendreis, steht Ihnen dann gern unter Tel: 03391 39-3011 zur Verfügung.
 

Wir freuen wir uns auf Ihre Bewerbung auf elektronischem Weg. 

PRO Klinik Holding GmbH | Personalwesen | Fehrbelliner Str. 38 | 16816 Neuruppin | personalabteilung@pro-klinik-holding.de
Bewerbungskosten (Bescheinigungen, Atteste, Fahrtkosten, Übernachtungskosten etc.) werden nicht erstattet.
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