Neue Gesetze verpflichten Unternehmen bisweilen auch, zusätzliches Fachpersonal einzustellen. So hat das Gesetz zur Liberalisierung des Versicherungsmarktes die private Versicherungsbranche im Jahre 1996 verpflichtet, Aktuare in der Versicherung einzustellen, die auf die Erfüllung der oftmals auf viele Jahre und Jahrzehnte hin abgeschlossenen Verträge achten. Die Hauptaufgabe eines Aktuars besteht in der Folge in der Schätzung von Kapitalanlagerisiken. Zusätzliche Aufgabe eines Aktuars ist dafür Sorge zu tragen, dass Kunden im Falle eines Schadens ihr Geld von der Versicherung auch tatsächlich erhalten.
Die weitere konkrete Tätigkeit des Aktuars im Alltag eines Versicherungsunternehmens besteht darin, dass er Risiken einschätzt, Versicherungsprämien berechnet und die Gesamtfinanzlage des Versicherungsunternehmens analysiert. Außerdem prüft er die ausreichende Absicherung des Unternehmens durch Rückversicherungen.
In den alljährlich durch die Unternehmen zu erstellende Bilanz werden die Arbeitsergebnisse des Aktuars veröffentlicht.
Nicht nur bei Versicherungen, auch die Banken und Wirtschaftsunternehmen stellen Aktuare ein. Sie analysieren dort die Risiken von Wertpapieren, Fonds und Aktien bzw. die Rückstellungen für die betriebliche Altersvorsorge.
Um erfolgreich eine Anstellung als Aktuar zu erhalten, ist zwingend ein Hochschulstudium mit Abschluss in Mathematik oder Wirtschaftsmathematik zu absolvieren. Hinzu kommen mindestens acht Jahre Berufspraxis, von denen vier bis fünf Jahre eines Mathematikstudiums angerechnet werden. Anschließend findet dann noch eine berufsbegleitende Aktuarausbildung durch die Deutsche Aktuarvereinigung statt.
Verwandte Berufsbilder bzw. artverwandte Berufe eines Aktuars sind Statistiker, Mathematiker oder auch der Business oder Finanical Analyst.