Als Detektiv werden Personen bezeichnet, die für Kunden Informationen sammeln. Ziel ist dabei, bestimmte Sachverhalte aufzuklären. Dies geschieht durch Überwachung, Recherchen oder indirekte Befragungen von Dritten.
Private Aufträge haben meist zivilrechtlichen Charakter. Hier geht es vor allem
um persönliche Konflikte (untreue Ehepartner, Scheidungen, Unterhaltszahlungen, Sorgerecht).
Geschäftliche Aufträge hingegen erfolgen zum größten Teil im Zusammenhang von Wirtschaftskriminalität (Schwarzarbeit, Versicherungsbetrug, Produkt-Piraterie, Überprüfung von Schuldnern usw.). In diesen Bereichen dient die Arbeit des Detektivs vor allem der Beweissicherung für spätere Strafverfahren.
In Deutschland kann sich jeder Detektiv nennen, da der Begriff als Berufsbezeichnung nicht geschützt ist. Voraussetzung für die Berufsausübung ist nur die Anmeldung eines Gewerbes sowie die Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses (möglichst ohne Eintrag). Alle Aus- und Weiterbildungen, die Berufsverbände und Institutionen für Detektive anbieten, sind daher freiwillig.
Detektive haben in Deutschland weder Sonderrechte noch hoheitliche Befugnisse. Sie sind gewöhnliche Gewerbetreibende, die wie alle anderen auch nur sogenannte Jedermannrechte besitzen. Grundvoraussetzung für den Beruf sind Ausdauer, technisches Verständnis und fundierte Kenntnisse der Gesetze.
Detektive arbeiten entweder selbständig oder angestellt in Detekteien oder bei Rechtsanwälten oder als
Versicherungsdetektiv. Kaufhausdetektive sind rein rechtlich gesehen keine Detektive, sondern Bewacher, die eine amtliche Erlaubnis benötigen.