Fahrer
Fahrer ist man, wenn man ein Verkehrsfahrzeug führt und dies aus beruflichen Gründen tut. Als Fahrer werden üblicherweise Personen bezeichnet, die bestimmte Fahrzeuge führen. Im Verkehrsrecht spricht man deshalb auch vom Fahrzeugführer. Zum Führen des entsprechenden Fahrzeuges gehört neben der Bedienung der Lenkung auch die des Antriebs, der Bremse und je nach Ausrüstung weiterer Komponenten.
Bei fast allen Fortbewegungsarten durch Motor- oder andere Kräfte werden das Ablegen von Eignungstests, Prüfungen und der Besitz von Lizenzen, Patenten, Berechtigungen oder Bescheinigungen bis hin zu Berufsausbildung und Studium gesetzlich gefordert.
Die Art des Fahrers richtet sich nach der Art des Fahrzeuges, so gibt es bei Sport- und Spielgeräten wie Fahrrädern, Tretrollern, Skateboards einen Fahrer, der neben der Lenkung auch den Antrieb mit menschlicher Muskelkraft leisten muss. Des Weiteren gibt es sogenannte Fahrzeuge des Individualverkehrs, wie beispielsweise das Auto oder das Motorrad, die heute zum Alltagsbild gehören. Man spricht hier vom Autofahrer oder dem Motorradfahrer. Busfahrer oder LKW-Fahrer sind meist beruflich tätig, ebenso Taxi-Fahrer oder Chauffeure, die ihre Auftraggeber im PKW transportieren. Schienenfahrzeuge werden zwar ebenfalls gefahren, aber man spricht hier vom Lokführer beziehungsweise Triebfahrzeugführer. Auch gibt es Luftfahrzeuge, die leichter als Luft sind, wie Ballone und Luftschiffe. Diese werden durch Fahrer „gefahren“. Ein Wasserfahrzeug wird von einem Bootsführer, Kapitän oder Wachoffizier eigenhändig oder durch Befehle an einen Rudergänger gefahren.