Hausmeister, Hauswart, Hausverwalter
Ein Hausmeister wird üblicherweise auch Hauswart oder Hausverwalter genannt und wird normalerweise vom Hauseigentümer oder einer Hausverwaltung eingesetzt und übernimmt als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers sowohl Aufgaben der Hausverwaltung, -betreuung und Überwachung. Oftmals wird er auch mit Reinigungsaufgaben und Instandhaltungsaufgaben betraut, wobei größere oder spezielle Aufträge an Fachfirmen erteilt werden, die er wiederum überwacht. Seine Aufgaben sind hausspezifisch und werden meist in Verträgen beziehungsweise auch Leistungsverzeichnissen geregelt. Dabei kommen keine verwaltungstechnischen Sachen dazu, so dass sich der Hausmeister im Wesentlichen bezüglich des Tätigkeitsspektrums vom Facility Manager unterscheidet. Er achtet auf die Einhaltung der Hausordnung und auch der Mieterpflichten. Besondere Vorkommnisse meldet er – ist aber auch meist Ansprechpartner für Mieter bei Problemen.
In Deutschland gibt es für den Hausmeister keinen direkten Ausbildungsgang und die Bezeichnung ist rechtlich nicht geschützt. Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Lehrgängen, Seminaren und Vorträgen von privaten und öffentlichen Trägern, die insbesondere der Aus-, Fort- und Weiterbildung dienen und sogar mit staatlich anerkannten Abschlüssen enden können.