Masseur
Der Masseur wird in Deutschland unter anderem auch medizinischer Bademeister genannt und ist die Berufsbezeichnung für einen Gesundheitsfachberuf, bei dem Menschen Therapien wie Massagen, Elektrotherapien oder Bäder zur Heilung oder Linderung bei Erkrankten anwenden. Ihre Heilhilfstätigkeit erfolgt auf Anweisung von Ärzten in Form von Rezepten bei niedergelassenen Ärzten oder Therapieplänen in Krankenhäusern, Reha-Zentren und Kurheimen. Die Ausbildung und der Beruf sind mittlerweile in Deutschland seit mehreren Jahren durch das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) geschützt.
Die Ausbildung ist wie bereits erwähnt durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister (MB-APrV) geregelt und findet an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschulen statt. Neben den schulgeldpflichtigen Schulen, die meistens privat geführt sind, gibt es an manchen Universitäten Schulen, die wenig oder kein Schulgeld verlangen. Dort werden die angehenden Masseure und medizinischen Bademeister als Gegenleistung in den Bäderabteilungen eingesetzt und können so erste eigene praktische ERfahrungen sammeln.
Wichtig ist, dass man sein 16. Lebensjahr vollendet hat, bevor man mit der Ausbildung beginnen möchte. Ferner soll der Auszubildende mindestens den Hauptschulabschluss oder eine gleichwertig anerkannte Schulbildung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens einjähriger Dauer besitzen. Darüber hinaus muss er ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs vorlegen. Also im Vorfeld erst einmal zahlreiche verschiedene Dinge, die absolviert werden sollten. Die Dauer der Ausbildung beträgt in aller Regel zwei Jahre, in denen theoretisches und praktisches Wissen vermittelt wird.