Rechtsanwalt
Der Rechtsanwalt ist eine Berufsbezeichnung für einen Freiberufler, der einen juristischen Beistand leistet.
Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihrem Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck können sie jedermann beraten oder vertreten, soweit sie nicht zuvor in derselben Angelegenheit die Gegenseite beraten beziehungsweise vertreten haben oder andere Vertretungsverbote.
Im Rahmen der Beratung wird der Mandant über die Rechtslage, seine Erfolgschancen, die Möglichkeiten einer Beweissicherung und die anfallenden Kosten sowie das Kostenrisiko informiert.
Normalerweise ist es üblich, dass sich Jedermann in jedem Verfahren vor Behörden oder Gerichten durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen kann. In einem Strafprozess oder einem Bußgeldverfahren wird der Rechtsanwalt als Verteidiger tätig. Im Zivilprozess besteht bei den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof die Verpflichtung, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Gleiches gilt bei anderen Verfahrensarten für die höheren Instanzen.
Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus, also kein Gewerbe. Für ihn gilt anwaltliches Berufsrecht, welches gesetzlich durch die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt ist. Alle Rechtsanwälte sind Pflichtmitglieder der örtlich für sie zuständigen Rechtsanwaltskammer.
Wenn man als Rechtsanwalt tätig sein möchte, ist es wichtig, dass man eine entsprechende juristische Grundbildung besitzt und auch das erste und zweite Staatsexamen bereits abgelegt hat.