Zahnarzt
Der Zahnarzt ist eine Berufsbezeichnung für einen Absolventen des Studiums der Zahnmedizin.
Das Tätigkeitsfeld eines Zahnarztes beinhaltet die Prävention, Diagnose und Therapie von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen.
Die zahnärztliche Ausbildung umfasst unter anderem ein Studium der Zahnheilkunde von zehn Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule, das sich aus einem vorklinischen und einem klinischen Teil von je fünf Semestern zusammensetzt, sowie aus den staatlichen Prüfungen naturwissenschaftliche Vorprüfung, zahnärztliche Vorprüfung und zahnärztliche Prüfung.
Nach dem Staatsexamen erhält der Zahnmediziner auf Antrag die Approbation als Zahnarzt. Die Einzelheiten des Approbationsverfahrens ergeben sich aus der Approbationsordnung für Zahnärzte.
Ein Kieferorthopäde ist ebenfalls ein Zahnarzt, der nach seinem Studium zusätzlich eine vierjährige Weiterbildungszeit absolviert hat, wovon mindestens ein Jahr an einer Klinik stattfinden muss. Er befasst sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen, sowie dem Kiefergelenk. Das heißt, „Klammern“ und „Zahnspangen“ gehören ebenso zum Spektrum eines Kieferorthopäden wie das perfekt aufeinander passende Gebiss.
Auch wenn im alltäglichen Sprachgebrauch zwischen den Berufsbezeichnungen Zahnarzt und Dentist manchmal nicht unterschieden wird, ist ein Zahnarzt kein Dentist, weil die Ausbildungsgänge beider Berufe unterschiedlich sind und waren.