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Zur Erweiterung unseres Teams  suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt  
Medizinische Fachangestellte oder ArzthelferInnen (m/w/d)
in Voll- oder Teilzeit /  für den Funktionsdienst Neurologie. 
Das Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg ist das größte Schwerpunktkrankenhaus der Region. Mit mehr als 2.500 Mitarbeiter*innen versorgen wir jährlich circa 26.000 stationäre Patienten*innen. Als Trägerin der Medizinischen Hochschule Brandenburg, die wie keine andere Universität für innovative Lehr-konzepte und fachübergreifende, multidisziplinäre Lehre und Forschung steht, unterstützen wir die Ausbildung junger Ärzt*innen im Land und prägen so in 21 Fachdisziplinen die Medizin von morgen.
Wir bieten Ihnen:
  • vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit
  • freundliches und kollegiales Arbeitsklima
  • fachlich gut ausgebildetes und hoch motiviertes Team
  • Möglichkeit, sich im Team einzubringen und zu engagieren
  • sehr gut ausgestattete Behandlungsräume
  • geregelte Arbeitszeiten, kein Einsatz im Schichtdienstsystem
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • attraktive Vergütung und Fahrkostenzuschuss
  • Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Prämiensystem bei Anwerbung von Personal
  • Mitarbeiter-Einkaufsvorteile bei namhaften Firmen
Ihr Profil:
  • abgeschlossene Ausbildung zur MFA, Arzthelfer (m/w/d)
  • patientenorientiertes Auftreten
  • strukturierte und qualitätsorientierte Arbeitsweise
  • Teamfähigkeit, Einfühlungsvermögen sowie sehr gute Kommunikationsfähigkeit
  • Engagement und Streben nach fachlicher Wissenserweiterung
     
Wenn Sie an einer Tätigkeit in einem dynamischen, motivierten und kollegialen Team interessiert sind, freuen wir uns über Ihre Bewerbung.
Für Rückfragen steht Ihnen die Pflegedirektorin, Frau Rita Hemkendreis, unter Telefon 03391 39-3011 zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung auf elektronischem Weg.

PRO Klinik Holding GmbH | Personalwesen | Fehrbelliner Str. 38 | 16816 Neuruppin | personalabteilung@pro-klinik-holding.de
Bewerbungskosten (Bescheinigungen, Atteste, Fahrtkosten, Übernachtungskosten etc.) werden nicht erstattet.
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