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Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Voll-/Teilzeit
Medizinische Fachangestellte und ArzthelferInnen für die Röntgenabteilung (m/w/d)
Das Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg ist das größte Schwerpunktkrankenhaus der Region. Mit mehr als 2.500 Mitarbeiter*innen versorgen wir jährlich circa 26.000 stationäre Patienten*innen. Als Trägerin der Medizinischen Hochschule Brandenburg, die wie keine andere Universität für innovative Lehr-konzepte und fachübergreifende, multidisziplinäre Lehre und Forschung steht, unterstützen wir die Ausbildung junger Ärzt*innen im Land und prägen so in 21 Fachdisziplinen die Medizin von morgen.
Wir erwarten: 
  • eine Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten oder Arzthelferin mit Röntgenschein
  • mit den gängigen MS Office Programmen vertraut sind
  • selbständiges, verantwortungsbewusstes und eigenverantwortliches Arbeiten zeichnen sie aus
  • Teamfähigkeit, Flexibilität und Einfühlungsvermögen sind für Sie keine Fremdwörter
  • die Hilfskräfte benötigen keine gesonderte Ausbildung
Wir bieten:
  • Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Mitarbeit bei zukünftigen Neuerungen
  • anspruchsvolle Aufgaben in einem kollegialen Arbeitsklima an einem attraktiven Arbeitsplatz
  • Eingruppierung in leistungsgerechten Tarifvertrag und Jahressonderzahlung
  • Bonussystem für „Holen aus dem Frei“ sowie Jahressonderzahlungen
  • konzernbetriebenen Kindergarten
  • 30 Tage Urlaub
  • arbeitgeberunterstütztes betriebliches Gesundheitsmanagement
Falls Sie noch zögern oder Fragen haben, dann rufen Sie uns an!
Für Rückfragen steht Ihnen gerne unsere Pflegedirektorin, Frau Rita Hemkendreis, unter Tel: 03391 39-3011 zur Verfügung.
Wenn Sie Freude am Umgang mit Menschen haben, sich schnell in neue Situationen einfinden, dann bewerben Sie sich gerne bei uns. Sie sind herzlich willkommen.
PRO Klinik Holding GmbH | Personalwesen | Fehrbelliner Str. 38 | 16816 Neuruppin | personalabteilung@pro-klinik-holding.de
Bewerbungskosten (Bescheinigungen, Atteste, Fahrtkosten, Übernachtungskosten etc.) werden nicht erstattet.
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