Jurist
Als Juristen bezeichnet man üblicherweise Akademiker, die ein Studium der Rechtswissenschaft abgeschlossen haben.
Die klassische Juristenausbildung ist dabei zweistufig, das heißt, sie umfasst ein Studium der Rechtswissenschaft an einer Universität und eine zweijährige praktische Ausbildung in verschiedenen juristischen Tätigkeitsfeldern, auch als Rechtsreferendariat oder Vorbereitungsdienst bezeichnet. Studienvoraussetzung ist in der Regel die Hochschulreife, also das Abitur. Beide Ausbildungsabschnitte enden mit staatlichen Prüfungen, dem ersten und dem zweiten Staatsexamen.
Seit einiger Zeit gibt es daneben neue Studiengänge, wie beispielsweise Wirtschaftsrecht, deren Inhalte von der traditionellen Ausbildung zum Juristen abweichen. Diese Studiengänge sind auf bestimmte Rechtsgebiete beschränkt und haben eine von Grund auf andere Qualifikation zum Ziel. Sie enden mit Universitätsprüfungen, die dem Erwerb eines akademischen Grades dienen.
Das Studium des Juristen wird üblicherweise von wenigen Menschen vollzogen, da die meisten dieses Gebiet einfach zu trocken und langweilig finden. Die Einsatzmöglichkeiten sind von Gerichten bis hin zu Unternehmen und Rechtsberatung aber durchaus vorhanden. Suchen Sie auch unter Rechtsanwalt.