Versicherungsmakler
Der Versicherungsmakler vermittelt Verträge, unter anderem auch Versicherungsverträge zwischen zwei Parteien, meist Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Sie sind auch nur Kaufleute nach dem Handelsrecht, aber nach dem HGB bestimmt als Handelsmakler. Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als „treuhänderähnliche Sachwalter“ der Interessen des Versicherungsnehmers auf dessen Seite.
Das heißt, wenn man sich einen Versicherungsmakler zur Hand nimmt, heißt das nicht, dass dieser einem nur eine Versicherung aufschwatzen will, weil er bei dieser arbeitet, sondern es heißt, dass er eine Versicherung verkaufen will, weil diese zu einem passt.
Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem ihn beauftragenden Versicherungsnehmer hängen vom Maklervertrag ab. Zusätzliche Rechte und Pflichten sind im Gesetz über den Versicherungsvertrag definiert. Der Umfang der Pflichten betrifft regelmäßig nicht nur die Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und die Vermittlung entsprechender, für den Versicherungsnehmer günstiger Verträge, sondern auch die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung dieser Versicherungsverhältnisse.
Zu den Versicherungsmaklern gehören auch Kreditversicherungsmakler und Factoringmakler.
In der Praxis unterscheidet ein Versicherungsnehmer normalerweise nicht zwischen einem Versicherungsvertreter, der üblicherweise an eine Versicherung gebunden ist, und einem Versicherungs-Makler, der ungebunden daherkommt.
Der Versicherungsmakler erhält seine Vergütung entweder vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherungsunternehmen.