Rechtsanwaltsfachangestellte
Der Rechtsanwaltsfachangestellte ist ein Ausbildungsberuf, dessen Ausbildungszeit in aller Regel drei Jahren beträgt.
Die Ausbildungszeit kann bei entsprechender Vorbildung und guter Leistung in der Berufsschule aber auch verkürzt werden.
Eine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung ist nicht Voraussetzung für den Zugang zu dem Ausbildungsberuf. In der Praxis ist es aber so, dass ein mittlerer Bildungsabschluss oder auch Abitur vorausgesetzt wird. Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Rechtsanwalt und dem Auszubildenden abgeschlossen, der von der zuständigen Rechtsanwaltskammer in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen wird.
Die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten umfasst in der Regel alle Arbeiten, die in einer Anwaltskanzlei anfallen. Dazu gehören beispielsweise Aktenführung, Mandantenempfang und Telefonate, Wiedervorlagen, Erledigung von Schriftverkehr nach Diktat oder eigenständig, wie unter anderem Anspruchsbegründungen, Klageerwiderungen, Klageeinreichungen, Überwachung von Terminen, Berechnung von Fristen, Buchführung und Kassenwesen, Führen des Terminkalenders, Vorbereiten von Mandantenbesprechungen und Zwangsvollstreckungen und das Organisieren und Abrechnen von Geschäftsreisen. Nach mindestens zwei Jahren Berufserfahrung steht die Weiterbildung zum Rechtsfachwirt, Notarfachwirt, Notarassistent oder Notarinspektor offen, was je nach Bundesland variieren kann.