Das deutsche Arbeitsrecht wird unterteilt in das Individualarbeitsrecht und das Kollektive Arbeitsrecht. Ersteres nimmt Bezug auf das Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Letzteres regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.
Anspruch auf Urlaub
Geregelt wird der Urlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz. Der Anspruch auf Urlaub beläuft sich auf 24 Werktage im Jahr. Jedoch können Ausnahmen geschaffen werden, was die Länge des Urlaubs angeht. Diese Ausnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag getroffen werden, wo mehr Urlaubstage vereinbart werden können.
Wann Urlaub genommen werden darf, bestimmt der Arbeitgeber. Dieser hat dabei jedoch drei Aspekte zu beachten:
- Berücksichtigung der Wünsche des Arbeitnehmers
- Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaub im Anschluss an eine medizinische Versorgung
- Urlaub soll nach Möglichkeit zusammenhängend genommen werden können
Im Krankheitsfall
Wird der Arbeitnehmer während seines Urlaubs krank, so werden ihm die Krankheitstage nicht als Urlaubstage berechnet. Jedoch ist eine ärztliche Bescheinigung einzureichen.
Kündigungsschutz
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt nur Arbeitnehmer, die bereits seit mindestens sechs Monaten in einem Arbeitsverhältnis waren. In den meisten Fällen gibt es nach einer Neueinstellung eine Probezeit, die sich auf einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten erstreckt. In dieser Zeit kann dem Arbeitnehmer mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Ist die Probezeit abgelaufen, werden die Kündigungsfristen länger. Seit 2004 ist der Kündigungsschutz in kleinen Betrieben, in denen regelmäßig nicht mehr als fünf Mitarbeiter beschäftigt sind, gelockert worden.